Geschichte des Amtes
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Das Buch „Die Geschichte des Aukrugs" von Georg Reimer enthält in der von Heinrich Bünger ergänzten 3. Auflage einen Beitrag „Vom Amt Innien zum Amt Aukrug". In der 1978 erschienenen Fortschreibung des Buches hat Günter Maaß die weitere Entwicklung des Amtes Aukrug beschrieben. Aus beiden Berichten folgt hier eine Zusammenfassung.

In dänischer Zeit bildete das Kirchspiel mit dem Kirchspielvogt an der Spitze die untere Instanz der Staatsverwaltung. Für die Regelung gemeindlicher Aufgaben gab es besondere kommunale Verbände, die sogenannten Zivilkirchspiele. Die heutigen Aukruger Ortsteile Böken, Bünzen, Innien und Bucken gehörten zum Zivilkirchspiel Nortorf, hingegen Homfeld und Bargfeld zum Zivilkirchspiel Kellinghusen. Mit den kirchlichen Verwaltungseinheiten hatten diese kommunalen Einrichtungen nichts zu tun.

Durch die gegebene Unterscheidung von klösterlicher und königlicher Zuständigkeit kam es zu einer merkwürdigen Zersplitterung der obrigkeitlichen Verwaltungsverhältnisse. Dies änderte sich erst mit der Eingliederung der Herzogtümer in den preußischen Staat, die 1867 vollzogen wurde. Die „Provinz Schleswig-Holstein" wurde in 20 Kreise geteilt, einer davon war der Kreis Rendsburg. Zu diesem Kreis gehörten alle Aukruger Ortsteile, damals als eigene Gemeinden, ebenso wie die weiteren Gemeinden des heutigen Amtes Aukrug.

Mit der Einteilung der Kreise wurde 1867 auch eine weitere Unterteilung in Ämter vorgenommen. Das Amt Innien umfasste die heutige Gemeinde Aukrug sowie Meezen. Das Amt Wasbek war für die Gemeinden Arpsdorf, Ehndorf, Padenstedt und Wasbek zuständig.

Von 1933 bis 1945 war der örtliche Parteiführer der NSDAP als Amtsvorsteher eingesetzt. Nach Ende des 2. Weltkrieges wurde die Arbeitsfähigkeit der Ämter notwendigerweise schnell wieder hergestellt. So wurde bereits am 14. Juni 1945 Johannes Reimers aus Böken von den Bürgermeistern zum Vorsteher des Amtes Innien gewählt.

1947 wurden nach erneuter Festlegung der Landkreise und Landkreisverwaltungen die Ämter als Bezirke der Kreise wieder eingeführt. Sie wurden nach dem Vorbild der in Dithmarschen seit Jahrhunderten bestehenden Kirchspiel-Landgemeinden gebildet und hatten die Aufgabe, die Verwaltungskräfte im ländlichen Raum zu stärken. Das Amt Innien bildete sich aus den früher bereits dazugehörigen Gemeinden, bis auf Meezen. Das Amt Wasbek blieb unverändert.

Die Amtsvorsteher wurden von den inzwischen wieder in demokratischer Wahl bestimmten Bürgermeistern gewählt. Für das Amt Innien sind hier Richard Braasch Hermann Carstens zu nennen, letzterer war insgesamt über 20 Jahre als „Amtmann Carstens" in seiner Funktion.

Die Verwaltungsarbeit erforderte aufgrund der rasanten Entwicklung der Gemeinden auch zunehmend hauptamtliche Kräfte. So wurden 1958 die Brüder Otto und Walter Bruse in der Amtsverwaltung Innien zu Beamten auf Lebenszeit ernannt. 1967 kam Elisabeth Vogt als Gemeindesekretärin hinzu.

Gegen Ende der 60er Jahre drängte der Trend der Zeit zu größeren Verwaltungseinheiten. Die Kreis- und Ämterreform sah eine Zusammenlegung der Ämter Innien und Wasbek vor. Um das Gewicht der Aukruger Gemeinden auch in der neuen Verwaltung zu bewahren, wurde der Entschluss gefasst, die Gemeinden zur Gemeinde Aukrug zusammenzufassen (mehr dazu auf den Internetseiten der Gemeinde Aukrug). Die Hoffnung, dadurch amtfreie Gemeinde zu werden, erfüllte sich nicht; jedoch erhielt das neue Amt die Bezeichnung Amt Aukrug und hat auch seinen Sitz in Aukrug; in Wasbek gibt es eine Nebenstelle.

Die Zusammensetzung des neuen Amtsausschusses wurde in den Kommunalwahlen am 17. April 1970 ermittelt; am 1. Juni 1970 fand die konstituierende Sitzung statt. Erster Amtsvorsteher des Amtes Aukrug wurde Heinrich Bracker-Wolter aus Arpsdorf.

Mit der Vergrößerung des Amtgebietes wuchsen auch die Aufgaben an. Dies umso mehr, als die Gemeinden keine eigenen Verwaltungseinheiten mehr haben sollten; alle Vorhaben der Gemeinden müssen seit dem von der Amtsverwaltung vor- und nachbereitet werden: Bauvorhaben wie Schulerweiterungen, Kindergärten, Sportanlagen, Gemeindestraßen, Kanalisation, Wasserversorgung, Klärwerke, Neubaugebiete, etc. erfordern entsprechend qualifiziertes Personal. Hinzu kamen z.B. das immer umfangreicher werdende Sozialwesen, weitere vom Kreis übertragene Aufgaben wie das Passwesen, verschiedene Aufgaben im Bereich des Ordnungswesens und die Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern und Aussiedlern. Zu alle dem gehört eine Planung und Durchführung eines umfangreichen Finanzwesens.

Die manchmal gestellte Frage nach den Ursachen der Vergrößerung des Personalstammes gegenüber den früheren Ämtern Innien und Wasbek lässt sich hierdurch beantworten.

Neben dem Amtsvorsteher, der seine Aufgaben nebenberuflich und ehrenamtlich ausführt, nahm die hauptamtlichen Spitze der Amtsverwaltung, der "leitende Verwaltungsbeamte", eine wichtige Stellung ein. Dies war mit Gründung des Amtes Aukrug Otto Bruse; sein Nachfolger wurde zum 1.1.1976 Günter Maaß, der diese Funktion bis zum 31.12.2006 ausgeübt hat.

Nach einem grundlegenden Umbau des Amtsgebäudes in den Jahren 1980/81 erfolgte zehn Jahre später ein weiterer Umbau des Gebäudes einschließlich der früheren Turnhalle, die zu einem Bürgersaal ausgebaut wurde. Im neuen Anbautrakt fand neben den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtes auch die Sozialstation des Amtes Platz.

Die Landesregierung von Schleswig-Holstein hat am 28. Juni 2006 Leitlinien zur künftigen kommunalen Verwaltungsstruktur beschlossen. Danach wurde festgelegt, dass jede Verwaltungseinheit mindestens 8.000 bis 9.000 Einwohnerinnen und Einwohner betreuen soll. Da die Gemeinde Hohenwestedt mit 5.011 Einwohnerinnen und Einwohnern und auch die Ämter Hohenwestedt-Land und Hanerau-Hademarschen die Vorgaben der Landesregierung nicht erfüllen, haben die Gemeinde Hohenwestedt und die Ämter Hohenwestedt-Land und Hanerau-Hademarschen öffentlich-rechtliche Verträge gemäß § 19a des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) über die Bildung von Verwaltungsgemeinschaften geschlossen.

Darüber hinaus hat das Amt Aukrug ebenfalls mit der Gemeinde Hohenwestedt einen Vertrag über die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft Mittelholstein zum 01. Januar 2007 geschlossen.

Die Verwaltungsgemeinschaften haben am 01. Januar 2007 begonnen und enden spätestens am 31. Dezember 2011 mit der Bildung eines gemeinsamen Amtes der Ämter Aukrug, Hanerau-Hademarschen, Hohenwestedt-Land und der Gemeinde Hohenwestedt mit dem Namen

"Amt Mittelholstein".

Die Gemeinde Hohenwestedt hat am 01. Januar 2007 alle Verwaltungsgeschäfte der Ämter Aukrug, Hanerau-Hademarschen und Hohenwestedt-Land übernommen. Seit dem 01. Januar 2007 gibt es bereits ein gemeinsames Standesamt sowie ein gemeinsames Einwohnermeldeamt unter der künftigen Amtsbezeichnung "Mittelholstein".

  

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Letzte Änderung: 19.11.2007
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