| Ihr
Ansprechpartner |
Name |
Zimmer |
Telefon
04873 - |
| Britta Lindemann |
2 |
999-21 |
| Aufgabenbeschreibung |
Die Voraussetzung für die Ausstellung eines
Fischereischeines ist, dass Sie Einwohner des Amtes Aukrug sind und eine
Fischereischeinprüfung abgelegt haben. Die Fischereischeinprüfung muss
mit dem Antrag im Original vorgelegt werden. Bei Jugendlichen ab dem 12.
Lebensjahr muss auf dem Antrag zusätzlich die Unterschrift eines
Erziehungsberechtigten aufgeführt sein. Ab dem 20. Lebensjahr ist zusätzlich
ein Lichtbild vorzulegen. Jegliche Fragen im Zusammenhang mit dem
Landesfischereirecht, insbesondere zum Fischereischeinrecht, können Sie
an Herrn Schwabe richten, den Sie wie folgt erreichen: Telefon: 0431/9884973
Fax: 0431/9885172
Email: michael.schwabe@mlr.landsh.de
|
| Ergänzende
Informationen |
Antrag auf
Ausstellung eines Fischereischeines |
| Bemerkungen |
Die Angelscheine für Touristen erhalten Sie bei den
entsprechenden Fremdenverkehrsvereinen. Für das Amt Aukrug ist im
Fremdenverkehrsbüro Ansprechpartner: Frau Bärbel Voß-Effelsberg oder
Herr Alfred George Tel. 04873/999-44.
|
| Gebühren |
 |
Fischereischein = 10,00 Euro
|
 | Die
Fischereimarke kostet 10,00 Euro. |
|
| Nebenstelle
Wasbek |
Anträge
können dort entgegen genommen werden. Abholung erfolgt eine Woche nach
Antragstellung. |