Fischereischein
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Ihr Ansprechpartner Name Zimmer Telefon
04873 -
Britta Lindemann 2 999-21
Aufgabenbeschreibung Die Voraussetzung für die Ausstellung eines Fischereischeines ist, dass Sie Einwohner des Amtes Aukrug sind und eine Fischereischeinprüfung abgelegt haben. Die Fischereischeinprüfung muss mit dem Antrag im Original vorgelegt werden. Bei Jugendlichen ab dem 12. Lebensjahr muss auf dem Antrag zusätzlich die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten aufgeführt sein. Ab dem 20. Lebensjahr ist zusätzlich ein Lichtbild vorzulegen. Jegliche Fragen im Zusammenhang mit dem Landesfischereirecht, insbesondere zum Fischereischeinrecht, können Sie an Herrn Schwabe richten, den Sie wie folgt erreichen: 

Telefon: 0431/9884973
Fax: 0431/9885172
Email: michael.schwabe@mlr.landsh.de

Ergänzende Informationen   Antrag auf Ausstellung eines Fischereischeines
Bemerkungen Die Angelscheine für Touristen erhalten Sie bei den entsprechenden Fremdenverkehrsvereinen. Für das Amt Aukrug ist im Fremdenverkehrsbüro Ansprechpartner: Frau Bärbel Voß-Effelsberg oder Herr Alfred George Tel. 04873/999-44.
Gebühren
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Fischereischein = 10,00 Euro

bulletDie Fischereimarke kostet 10,00 Euro. 
Nebenstelle Wasbek Anträge können dort entgegen genommen werden. Abholung erfolgt eine Woche nach Antragstellung.
 

  

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Letzte Änderung: 07.05.2004
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