Sie
haben bereits von der Amtsverwaltung Aukrug eine Lohnsteuerkarte
erhalten (Meldestichtag: 20.09. des Vorjahres für die Ausstellung der
Lohnsteuerkarten im darauffolgenden Kalenderjahr).
Der
Antrag auf Ausstellung einer Ersatzlohnsteuerkarte ist auszufüllen und
unterschrieben im Original vorzulegen.
Ergänzende
Informationen
Die Ersatzlohnsteuerkarten können nur für das lfd.
Kalenderjahr ausgestellt werden. Für Vorjahre wenden Sie sich bitte an
Ihr zuständiges Finanzamt.